Hausregeln

Mietbedingungen

Diese Mietbedingungen und die Rechnung bilden zusammen den Mietvertrag zwischen dem Mieter/Freizeitanbieter und dem

Eigentümer von Ferienhäusern Landhuis De Heibloem, HMG Coolen, im Folgenden als „de“ bezeichnet

Eigentümer'.

Artikel 1: Definitionen

Unter diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

a. Ferienhaus: die Ferienhäuser Landhuis de Heibloem 17, 17B, 17C, 17D, 17E

, 17F

B. Vermieter: die Eigentümer der Ferienhäuser, HMg Coolen, SHGM Coolen

C. Urlauber: die Person, die mit dem Vermieter den Vertrag über eine Ferienwohnung abschließt.

D. Miturlauber: die im Vertrag ebenfalls genannten Personen.

e. Dritter: jede andere Person außer dem Urlauber oder seinen Miturlaubern.

F. vereinbarter Preis: die für die Nutzung des Ferienhauses gezahlte Vergütung.

G. Kosten: alle Kosten, die dem Vermieter mit dem Betrieb des Freizeitunternehmens entstehen.

H. Informationen: schriftliche/elektronische Daten über die Nutzung des Ferienhauses, die

Einrichtungen und die Regeln für den Aufenthalt.

ich. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor dem

Beginndatum des Aufenthalts.

Artikel 2: Inhalt der Vereinbarung

1. Der Vermieter stellt dem Mieter die Ferienwohnung zu Erholungszwecken, also nicht zum dauerhaften Aufenthalt, zur Verfügung

der vereinbarte Zeitraum und der vereinbarte Preis.

2. Der Vermieter ist verpflichtet, die Informationen, auf deren Grundlage dieser Vertrag zustande kommt, vorab schriftlich/elektronisch zur Verfügung zu stellen

Freizeitnutzung zu ermöglichen. Der Vermieter teilt dem Urlauber Änderungen stets rechtzeitig schriftlich/elektronisch mit.

3. Weichen die Angaben erheblich von den bei Vertragsschluss gemachten Angaben ab, so ist der

Der Urlauber hat das Recht, den Vertrag kostenfrei zu kündigen.

4. Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er sorgt dafür, dass Mitsportler bzw

Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm übernachten, halten sich an die Vereinbarung und die damit verbundenen Informationen.

5. Der Vertrag kommt zustande, indem der Urlauber das Buchungsformular für Ferienhäuser Landhuis de Heibloem absendet.

Nach Vertragsschluss erhält der Mieter eine elektronische Bestätigung in Form einer Rechnung.

Artikel 3: Dauer und Ablauf der Vereinbarung

Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Artikel 4: Preis und Preisänderung

1. Der Preis wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Tarife vereinbart, die vom Vermieter festgelegt werden.

2. Die Kosten für den Gas- und Stromverbrauch im Zeitraum Oktober bis März trägt der Urlauber. Die Entschädigung dafür

Der Gas- und Stromverbrauch richtet sich nach dem vom Energieversorger berechneten Tarif + 5 %

3. Wenn nach der Festlegung des vereinbarten Preises zusätzliche Kosten aufgrund einer Kostensteigerung seitens des Vermieters entstehen.

Aufgrund einer Änderung der Abgaben und/oder Abgaben, die sich direkt auf das Ferienhaus oder den Urlauber beziehen, können diese dem Vermieter in Rechnung gestellt werden

Der Urlauber wird auch nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt.

Artikel 5: Zahlung

1. Der Urlauber hat Zahlungen in Euro zu leisten, soweit nichts anderes vereinbart ist

Einhaltung der vereinbarten Fristen.

2. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher/elektronischer Mahnung

seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach schriftlicher/elektronischer Mahnung nachkommt, ist der

Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Anspruchs des Vermieters auf vollständige Zahlung

des vereinbarten Preises.

3. Sollte der Vermieter am Anreisetag nicht über den gesamten geschuldeten Betrag verfügen, ist er berechtigt, dem Urlauber den Zutritt zu verweigern

die Vermietung des Ferienhauses zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Vermieters auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.

4. Die dem Vermieter nach einer Inverzugsetzung entstehenden außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Urlaubers. Wenn

Wird der Gesamtbetrag nicht fristgerecht beglichen, wird nach schriftlicher/elektronischer Aufforderung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf den ausstehenden Betrag berechnet.

Der ausstehende Betrag wird in Rechnung gestellt.

5. Der Urlauber zahlt gleichzeitig mit der Schlussrechnung eine Anzahlung für die gemietete Unterkunft. Der Vermieter wird am Ende des

Nach Ablauf der Mietdauer zahlen Sie diese Anzahlung innerhalb von 7 Tagen auf das Bankkonto des Urlaubers zurück, nach Abzug der vom Urlauber gezahlten Beträge

Vermieterschulden wie Kurtaxe, Energiekosten, Schäden etc.

Artikel 6: Stornierung

1. Im Falle einer Stornierung zahlt der Urlauber eine Entschädigung an den Vermieter. Das beläuft sich auf:

• Bei Stornierung mehr als drei Monate vor Reisebeginn 15 % des vereinbarten Preises.

• Bei Rücktritt innerhalb von drei bis zwei Monaten vor Reisebeginn 50 % des vereinbarten Preises.

• Bei Stornierung innerhalb von zwei bis einem Monat vor Reisebeginn 75 % des vereinbarten Preises.

• Bei Stornierung innerhalb eines Monats vor Reisebeginn 90 % des vereinbarten Preises.

2. Die Entschädigung wird anteilig nach Abzug der Verwaltungskosten zurückerstattet, wenn das Ferienhaus von einem Dritten erworben wird.

Die Nominierung durch den Urlauber und mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters bleibt für den gleichen Zeitraum oder einen Teil davon vorbehalten.

Artikel 7: Nutzung durch Dritte

1. Eine Nutzung des Ferienhauses durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

2. An die erteilte Einwilligung können Auflagen geknüpft werden, die dann vorab schriftlich festzuhalten sind.

Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Urlaubers

Der Urlauber schuldet den vollen Preis für den vereinbarten Mietzeitraum.

Artikel 9: Vorzeitige Kündigung durch den Vermieter

und Räumung im Falle eines zurechenbaren Mangels und/oder

rechtswidrige Handlung.

1. Der Vermieter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:

a. Wenn der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen, wird der

damit verbundenen Informationen und/oder behördlichen Vorschriften trotz vorheriger schriftlicher Ankündigung

Warnung nicht oder nicht ordnungsgemäß befolgt, und zwar in einem Ausmaß, dass laut der

Maßstäbe der Angemessenheit und Fairness kann vom Vermieter nicht erwartet werden

Vereinbarung wird fortgeführt;

B. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung den Vermieter und/oder Miturlauber belästigt oder wenn der

beeinträchtigt die Atmosphäre auf oder in unmittelbarer Nähe des Ferienhausgrundstücks;

C. Benutzt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung das

Das Ferienhaus verstößt gegen die Bebauung des Grundstücks.

2. Wünscht der Vermieter eine einstweilige Kündigung und Räumung, muss er dies dem Urlauber durch persönliche Übergabe eines Briefes mitteilen.

3. Nach der Stornierung muss der Urlauber dafür sorgen, dass das Ferienhaus und der Stellplatz schnellstmöglich, spätestens jedoch, geräumt werden

innerhalb von 4 Stunden.

Artikel 10: Gesetze und Vorschriften

1. Der Vermieter stellt jederzeit sicher, dass das Ferienhaus sowohl intern als auch extern allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht

kann von der Regierung über das Ferienhaus verhängt werden.

2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle vor Ort geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Dafür sorgt er auch

Mitreisende und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm übernachten, halten sich strikt an die auf dem Campingplatz geltenden Sicherheitsvorschriften.

Artikel 11: Wartung und Bau

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Ferienwohnungen in einem guten, gepflegten Zustand zu halten.

2. Der Urlauber ist verpflichtet, die Ferienobjekte und die unmittelbare Umgebung während der Vertragsdauer in demselben Zustand zu halten

wie der Urlauber es erhalten hat.

3. Dem Urlauber, Miturlaubern und/oder Dritten ist der Zutritt zum Gelände nicht gestattet

Ferienhäuser ausgraben, Bäume fällen, Sträucher beschneiden oder andere Tätigkeiten ähnlicher Art ausführen.

Artikel 12: Haftung

1. Die gesetzliche Haftung des Vermieters für andere als Personenschäden und Todesfälle ist auf maximal ??? begrenzt. pro

Ereignis. Der Vermieter ist verpflichtet, hierfür eine Versicherung abzuschließen.

2. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder Schäden an seinem Eigentum, es sei denn, diese sind auf ein Verschulden des Vermieters zurückzuführen

ist dem Vermieter zuzurechnen.

3. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen extremer Wetterbedingungen und sonstiger Formen höherer Gewalt.

4. Für Störungen der Versorgungsleistungen haftet der Vermieter, sofern er sich nicht auf höhere Gewalt berufen kann.

5. Der Urlauber haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm oder Miturlaubern verursacht werden

und/oder Dritte, sofern es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, Miturlaubern und/oder Dritten zuzurechnen sind.

Bei Beschädigung, Verlust und/oder grober Fahrlässigkeit des Urlaubers an der Mietsache wird der gesamte Schaden dem Urlauber in Rechnung gestellt.

und wenn möglich von der Kaution abgezogen werden.

6. Der Vermieter verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, nachdem der Urlauber eine Belästigung durch andere Urlauber gemeldet hat.

Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 13: Haustiere.

Haustiere sind nicht gestattet, sofern der Vermieter dies nicht mitteilt

Artikel 14: Rauchen.

Das Rauchen ist im Ferienhaus nicht gestattet.

Artikel 15: Ankunfts- und Abreisezeit.

Sofern mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart ist, wird die Ferienwohnung dem Urlauber am Anreisetag um 16:00 Uhr zur Verfügung gestellt.

Am Endtermin muss das Ferienhaus bis 10:00 Uhr geräumt sein. Das Ferienhaus muss ordentlich und sauber hinterlassen werden

werden.